Freie Plätze
Sie haben Interesse an einem Wohnplatz auf einer unserer Wohngruppen oder auch an unserer Aussenwohngruppe? Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder eine E-Mail zu schreiben. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Unter folgendem Link finden Sie die aktuelle Platzsituation: Mein Platz.ch
Anmeldeformular
Ich berate Sie gerne.

Ludwig Fiebiger
Stv. Institutionsleitung / Fachliche Leitung / Bereichsleitung Wohnen
Telefon: +41 71 686 64 06

Das Wohnangebot vom Besmerhuus steht folgenden Personen offen:
- die in gemischtgeschlechtlichen, alters- und konfessionsunabhängigen Wohngemeinschaften leben wollen
- eine geistige oder mehrfache Beeinträchtigung haben
- die das 18. Lebensjahr erreicht haben
- die vor dem Eintritt das AHV-Alter noch nicht erreicht haben
- eine IV- oder Suva-Rente (mindestens 50%) beziehen
- die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Kanton Thurgau haben (Ausnahmen sind möglich, wenn eine Kostenübernahmegarantie besteht.)
- mit CH Staatsbürgerschaft, Ausweis Kategorie C oder B mit Arbeitsbewilligung (bei Kategorie F ausschliesslich bei Zusammenarbeit mit dem Amt für Migration).
FAQ
Der Verein Besmerhuus bietet Menschen ab 18.Jahren mit einer primären kognitiven Beeinträchtigung Wohn- und Tagesstrukturplätze. In Ausnahmefällen können aber auch Jugendliche ab 16 Jahren aufgenommen werden.
Unsere Arbeitsinhalte umfassen kreative Aufgaben wie die Herstellung von dekorativen und textilen Produkten. Dabei führen Klientinnen und Klienten meist Teilaufgaben aus und werden von den Mitarbeitenden angeleitet. In vielen Fällen erfolgt auch eine Unterstützung durch Handführung, um die Klientinnen und Klienten bei der Umsetzung ihrer Aufgaben zu begleiten. Zusätzlich werden Holzanzünder – die sogenannte Besmerhuus-Brenner hergestellt. Die Produktion ist in viele kleine Teilschritte unterteilt und wird individuell an die Bedürfnisse der Klienten angepasst.
Auch die Fertigung von Holzartikeln erfolgt in kleinen, überschaubaren Schritten. Das Abzählen und Verpacken der Starmienen wird ebenfalls in kleinen Teilschritten gemeinsam mit den Klienten erarbeitet.
Bei unseren Dienstleistungen haben die Klientinnen und Klienten die Möglichkeit, in Begleitung eines Mitarbeitenden ausserhalb des Besmerhuus einer Arbeit nachzugehen. Besonders das Angebot in nahe gelegenen Wald sowie die Dienstleistung für Regi-Velo wird von ihnen sehr gerne in Anspruch genommen. Unsere Klientinnen und Klienten haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Arbeit zu unterbrechen und sich einer Tätigkeit zu widmen, die ihnen Freude bereitet, wie zum Beispiel Malen, Lesen oder Musikhören. Unser Ziel ist es dem Klientel einen passgenaue und abwechslungsreiche Beschäftigung zu bieten, welche wir ständig auf die sich ändernden Bedürfnisse des Klientel anpassen.
Für die Freizeit gibt es innerhalb vom Besmerhuus regelmässige Angebote wie Musikgruppe, Aerobic, Sport und Bewegung und vieles mehr. Zusätzlich gibt es Interessengruppen, die an Konzerten und Festivals teilnehmen.
Bei unserer Arbeit lassen wir uns von der Erkenntnis führen, wonach jeder Mensch eigene Wünsche und Ziele hat. Jeder Mensch hat Ressourcen, die es zu wahren, zu unterstützen und zu fördern gilt. Unsere Haltung ist geprägt von Respekt und Wertschätzung gegenüber allen Menschen. Wir sehen jeden Menschen als in seinem Denken, Fühlen und Handeln einzigartige Persönlichkeit. Wir achten und unterstützen Individualität und Privatsphäre.
Den Verlauf des menschlichen Lebens verstehen wir als natürlichen Prozess, der Wachstum, Entwicklung, Reife, Altern und Sterben beinhaltet. Das Besmerhuus soll den Menschen ein Ort sein, in dem sie sich zu Hause fühlen und in dem jeder dieser Meilensteine des Lebensprozesses seinen angemessenen Platz findet.
In der Schweiz gewährleistet die Invalidenversicherung IV, dass Menschen mit einem Handicap ein Sinn erfülltes und würdevolles Leben führen können. Gedeckt sind etwa die Pflege- und Betreuungskosten (Hilflosenentschädigungen), allfällige medizinisch-therapeutische Kosten oder Kosten für Hilfsmittel, wie etwa den Rollstuhl.
Als zweites Kostenstandbein garantiert der Kanton durch Ergänzungsleistungen, dass Menschen mit geistiger Beeinträchtigung ihr Leben mit einem entsprechenden Grundeinkommen gestalten können.
Die Kostengutsprache erfolgt mit dem Formular Kostenübernahmegarantie (KÜG) über die kantonalen Verbindungsstellen der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE.
Die Bewohner-Taxen und die Leistungsabgeltung sind von der jährlich festgelegten Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Thurgau abhängig.